Gerne übernehmen wir für Sie die Verwaltung Ihres Mietobjektes, egal ob Wohnimmobilie, gemischt genutzt oder Gewerbeimmobilie. Hierbei berücksichtigen wir die allgemeinen Bestimmungen des BGB, insbesondere § 259 BGB und die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB).
Wir kümmern uns um die Vermietung der Wohneinheiten, die Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen und insbesondere die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen.
Darüber hinaus können wir für Sie folgende Tätigkeitsfelder im Rahmen des Verwaltervertrages abdecken:
die kaufmännische Betreuung Ihres Mietobjektes
die baulich, technische Betreuung Ihres Mietobjektes
die rechtliche Betreuung Ihres Mietobjektes
die soziale Betreuung der Mieter