WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn sie eine Eigentumswohnung kaufen, so werden Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und erwerben nicht nur die eigentliche Wohnung in Form von Sondereigentum, sondern zugleich Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum. Es liegt auf der Hand, dass Sie und Ihre Miteigentümer das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wissen möchte. Damit einhergehend sind für Sie Rechte wie Pflichten und die Betreuung und Verwaltung durch eine Hausverwaltung. Diese Form der Verwaltung nennt man WEG-Verwaltung.
Als Miteigentümer einer WEG sind Sie meist einer von mehreren Wohnungsbesitzern, die sich ein Immobilienobjekt teilen. Sie und die Miteigentümer haben ihr sogenanntes Sondereigentum - in Form von Wohneigentum oder Teileigentum - und Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum zählen u.a. das Dach und die tragenden Wände, sowie die Wasserversorgung und weitereThemen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Sie und Ihre Miteigentümer haben ein gemeinsames Interesse daran, dass das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wird, um bauliche Mängel, wie ein undichtes Dach, und das Abstellen von Wasser auf Grund von Zahlungsverzug der WEG zu verhindern.