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WEG-Verwaltung - was ist das und was macht sie?

Alena Müller-Möll • Nov. 05, 2019

Was ist eine WEG?

WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn sie eine Eigentumswohnung kaufen, so werden Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und erwerben nicht nur die eigentliche Wohnung in Form von Sondereigentum, sondern zugleich Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum. Es liegt auf der Hand, dass Sie und Ihre Miteigentümer das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wissen möchte. Damit einhergehend sind für Sie Rechte wie Pflichten und die Betreuung und Verwaltung durch eine Hausverwaltung. Diese Form der Verwaltung nennt man WEG-Verwaltung.

Als Miteigentümer einer WEG sind Sie meist einer von mehreren Wohnungsbesitzern, die sich ein Immobilienobjekt teilen. Sie und die Miteigentümer haben ihr sogenanntes Sondereigentum - in Form von Wohneigentum oder Teileigentum - und Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum zählen u.a. das Dach und die tragenden Wände, sowie die Wasserversorgung und weitereThemen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Sie und Ihre Miteigentümer haben ein gemeinsames Interesse daran, dass das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wird, um bauliche Mängel, wie ein undichtes Dach, und das Abstellen von Wasser auf Grund von Zahlungsverzug der WEG zu verhindern.

Die Aufgaben der WEG-Verwaltung

Die Aufgaben bei einer WEG-Verwaltung ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, sowie der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Die daraus resultierenden Tätigkeitsfelder sind in die folgenden drei Säulen der WEG-Verwaltung einzusortieren:

Die finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Bei der finanziellen Betreuung des Gemeinschaftseigentums geht es darum, dass Vermögen der Gemeinschaft zu verwalten. Hierzu gehören die folgenden Aufgaben:
  • Die Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vereinnahmung und Überwachung des Hausgeldes und sonstiger Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. die Durchsetzung im Mahnverfahren
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die. Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Rechtzeitige Erstellung der Jahresabrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
  • Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr
  • Vorschläge zur Kosteneinsparung, wie zum Beispiel durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister sowie Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Handwerkern bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Die bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Damit das Gemeinschaftseigentum zu jeder Zeit baulich und technisch ohne Mängel ist, ist es die Aufgabe der WEG-Verwaltung für folgendes zu sorgen:
  • Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands
  • Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen
  • Vergabe und Überwachung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (zum Beispiel Vergabe des Winterdienstes)
Die rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
Neben den Aufgaben die sich auf das Eigentum an sich beziehen, ist es auch Aufgabe der WEG-Verwaltung, dass wesentliche rechtliche Aspekte abgedeckt werden. Hierzu gehört unter anderem folgendes:
  • Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
  • Leitung der Wohnungseigentümerversammlungen
  • Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die abgehaltenen Versammlungen
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie zum Beispiel mit Dienstleistern für den Hausmeisterservice oder Reinigungskräften für die Treppenhäuser
  • Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
  • Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der WEG-Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist
von Alena Müller-Möll 21 März, 2023
Für unsere eigene Buchhaltung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine Buchhaltungskraft auf Minijob-Basis . Kenntnisse in der Nutzung von DATEV-Programme ist wünschenswert. Die Arbeit ist Home-Office geeignet. Bei Interesse senden Sie uns eine E-Mail an info@advisa-hannover.de mit dem Betreff " Ich will dabei sein ". Schreiben Sie uns kurz wer Sie sind und welche beruflichen Erfahrungen Sie in dem Bereich schon gesammelt haben. Gerne erfahren wir auch mehr über weitere berufliche Qualifikationen, die Sie mitbringen. Wir zahlen mehr als Mindestlohn! Damit Sie Ihrer Tätigkeit im vollen Umfang nachgehen können, stellen wir natürlich die Arbeitsmittel. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
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