Was ist eine Miethausverwaltung?
Was ist eine Miethausverwaltung?
Bei der Miethausverwaltung übernimmt der Hausverwalter einen vorab definierten Anteil an Aufgaben des Eigentümers. Des Weiteren handelt es sich bei der Miethausverwaltung - im Gegensatz zur WEG-Verwaltung - um das Eigentum eines einzelnen.
Der Tätigkeitsumfang bei einer Miethausverwaltung ist im Vergleich zur WEG-Verwaltung etwas geringer. Hier entfallen u.a. die Vorbereitungen und Durchführungen der Wohnungseigentümerversammlungen. An Stelle dieser, muss sich der Verwalter mit dem Eigentümer bzw. den Eigentümern des Mietobjektes absprechen. Der zeitliche Aufwand für die Verwaltung eines Miethauses ist jedoch ähnlich hoch wie bei der WEG-Verwaltung, da der Miet-Verwalter sich zusätzlich um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse kümmern muss.
Bei einer Miethausverwaltung werden die abzudeckenden Tätigkeiten nicht in einem Gesetzbuch festgehalten, sondern individuell und vor allem nach bestehendem Bedarf im Rahmen des Verwaltervertrages definiert.
Die Aufgaben bei einer Miethausverwaltung
- Mietersuche
- Bonitätsprüfung von (potentiellen) Mietern
- Mietvertragserstellung & -abschluss
- Kautionsabwicklung
- Mieterhöhung
- Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung
- Entgegennahme von Mietminderungen
- Kündigung von Mietern und Entgegennahme von Kündigungen
- Wohnungsabnahme & Wohnungsübergabe
- Zwischenablesungen bei Mieterwechsel
- Überwachung und Abrechnung von größeren Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Mägelrügen und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- Schadensmeldungen an Versicherungen (ggf. auch Verursacher)
- Wahrung von Verkehrssicherungspflichten, wie z.B. Vergabe des Winterdienstes, TÜV-Kontrollen
- Beachtung technischer Verordnungen
- Einweisung von Handwerkern, Hausmeistern und Reinigungskräften
- Nachbestellung von Schlüsseln sowie Heizöl
- das Beschwerdemanagement
- Rundschreiben, Informationen und Aushänge erstellen und verteilen
- Durchführung und Wahrung der Hausordnung
- Korrespondenz mit Mietern, Dienstleistern und Eigentümer(n)
- Verhandlungen mit Behörden
- Personalangelegenheiten (wie zum Beispiel Hausmeister, Gärtner, Treppenhausreinigung)
- Orts- und Gerichtstermine wahrnehmen
- Vertretung in Rechtsangelegenheiten
- Rechtliche Komponenten bei der Vermietung und Abwicklung der Mietverhältnisse




