WEG-Verwaltung - was ist das und was macht sie?
Was ist eine WEG?
WEG ist die Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn sie eine Eigentumswohnung kaufen, so werden Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und erwerben nicht nur die eigentliche Wohnung in Form von Sondereigentum, sondern zugleich Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum. Es liegt auf der Hand, dass Sie und Ihre Miteigentümer das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wissen möchte. Damit einhergehend sind für Sie Rechte wie Pflichten und die Betreuung und Verwaltung durch eine Hausverwaltung. Diese Form der Verwaltung nennt man WEG-Verwaltung.
Als Miteigentümer einer WEG sind Sie meist einer von mehreren Wohnungsbesitzern, die sich ein Immobilienobjekt teilen. Sie und die Miteigentümer haben ihr sogenanntes Sondereigentum - in Form von Wohneigentum oder Teileigentum - und Anteile am Gemeinschaftseigentum. Zum Gemeinschaftseigentum zählen u.a. das Dach und die tragenden Wände, sowie die Wasserversorgung und weitereThemen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzuordnen sind. Sie und Ihre Miteigentümer haben ein gemeinsames Interesse daran, dass das Gemeinschaftseigentum ordentlich verwaltet wird, um bauliche Mängel, wie ein undichtes Dach, und das Abstellen von Wasser auf Grund von Zahlungsverzug der WEG zu verhindern.
Die Aufgaben der WEG-Verwaltung
- Die Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Vereinnahmung und Überwachung des Hausgeldes und sonstiger Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. die Durchsetzung im Mahnverfahren
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtzeitige Erstellung der Jahresabrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr
- Vorschläge zur Kosteneinsparung, wie zum Beispiel durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister sowie Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Handwerkern bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands
- Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen
- Vergabe und Überwachung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (zum Beispiel Vergabe des Winterdienstes)
- Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
- Leitung der Wohnungseigentümerversammlungen
- Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die abgehaltenen Versammlungen
- Führen der Beschlusssammlung
- Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie zum Beispiel mit Dienstleistern für den Hausmeisterservice oder Reinigungskräften für die Treppenhäuser
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der WEG-Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist




