Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Alena Müller-Möll • 23. November 2019
Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Wenn Sie ein Wohnobjekt in einer Wohngemeinschaft gekauft haben, besitzen Sie Sondereigentum. Nun gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: entweder Sie ziehen selbst dort ein oder Sie vermieten es.
Sobald Sie Ihre Immobilie mit einem offiziellen Mietvertrag vermietet haben, sind Sie als Vermieter eine Rechtsbeziehung
eingegangen, die an Rechte und Pflichten gebunden ist. Diese zu erfüllen kostet Zeit und ist ohne spezielle Vorkenntnisse nicht immer einfach. Das Auseinanderhalten von Ihren eigenen Belangen als Vermieter und den Belangen als Teil der Eigentumsgemeinschaft ist eine weitere Herausforderung, die gemeistert werden muss. Der WEG-Verwalter wird sich in diesem Fall um alle Belange der Eigentümergemeinschaft kümmern, Sie jedoch bei Angelegenheiten bezüglich des Mietverhältnisses nicht unterstützen.
In dem Gemeinschaftswesen gilt Ihr Eigentum also Sondereigentum und ist somit von Ihnen zu verwalten. Sie haben aber natürlich das Recht die Verwaltung Ihres Sondereigentums an jemanden zu übertragen. Dies muss nicht der WEG-Verwalter sein, sondern kann von einer beliebigen Hausverwaltung Ihrer Wahl
übernommen werden.
Was sind die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters?
Die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters sind nicht in Gesetzbüchern festgelegt sondern werden individuell verhandelt
und im Verwaltervertrag festgehalten. Hierbei werden die allgemeinen Bestimmungen des BGB, insbesondere § 259 BGB und die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) berücksichtigt. Die Verwalter-Aufgaben sind in die folgenden drei Säulen der Sondereigentumsverwaltung
einzusortieren:
Bei der finanziellen Betreuung
Ihres Sondereigentums kann der Verwalter u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
- Vereinnahmung und Überwachung der Mietzahlungen und sonstigen Zahlungen des Mieters
- Durchsetzung von Zahlungen im Mahnverfahren
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben
- Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
- Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen
- Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung und Mietvertragsabschluss, sowie dazugehörend die Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen und Kündigung des Mieters
- Korrespondenz mit Vertragspartnern
Bei der baulich, technischen Betreuung
des Sondereigentums können folgende Aufgaben vom Verwalter übernommen werden:
- Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Zustand der Wohnung
- Entgegennahme von Mängelanzeigen und Schadensmeldungen des Mieters
- Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
- Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bei der rechtlichen Betreuung
übernimmt der Sondereigentumsverwalter folgende Aufgabe:
- Vertretung in Rechtsangelegenheiten

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Corona - aktueller Stand in Hannover In diesem Beitrag verlinken wir bis auf Weiteres den aktuellen Stand der von der "Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus" vorgegeben Regelungen: Vorschriften der Landesregierung Stand: 12.11.2021 Mit Wirkung zum 8. April 2023 sind alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.

Wir achten rechtzeitig auf den Kauf von neuem Heizöl, insbesondere, wenn es um größere Mengen geht. Denn es wird deutlich teurer. Bis zum Jahresende gilt der niedrigere Mehrwertsteuersatz, der den Preis von Heizöl senkt. Außerdem wird ab dem kommenden Jahr der CO²-Preis, den Bund und Länder beschlossen haben, den Brennstoff verteuern. CO²-Preis von 25,00 EUR / Tonne macht den Liter ca. 8 Cent teurer. Durch die Corona-Krise war er im April/Mai eine Tiefstand von unter 40,00 EUR pro Hektoliter. Da haben wir für unsere Kunden gekauft. Seitdem haben die Ölpreise wieder leicht angezogen. Tschüß, Ölheizungen! Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft – es enthält auch eine Regelung für Ölheizungen. Ab dem Jahr 2026 ist der Einbau dieser Heizungstechnologie aus Klimagesichtspunkten – mit wenigen Ausnahmen – verboten. Auch Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre, dürfen nicht mehr betrieben werden. Wir werden unsere Eigentümer rechtzeitig über die Möglichkeit der Modernisierung mit entsprechenden Zuschüssen informieren. Quelle: Haufe Immobilienwirtschaft Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Rescourcen sind immer knapp und der Hausmeister-Service erfüllt nicht immer den Leistungsumfang, den man erwartet. Die klassischen Aufgaben des Hausmeister beschränken sich meist auf das Kontrollen und Überprüfen. Die Durchführung von kleinen Reparaturen an Schlössern und Wasserhähnen oder Spülen von Wasserfiltern und Auffüllen der Heizung sind meistens nicht drin. Deshalb haben wir speziell für Liegenschaften einen Service eingerichtet, der genau diese Lücken füllt. Wir bieten unserem Verwaltungsbestand zu Einsatzpauschalen genau diese Leistungen an. Als Hausverwaltung mit langjähriger Erfahrung im Einsatz von Hausmeister, Treppenhausreinigung und anderen Dienstleitungen für WEG-Verwaltungen, Miethausverwaltung und Gewerbeimmobilien bieten wir an, bestehende Dienstleistungsverträge zu optimieren, Lücken zu schließen und Überschneidungen auszuschließen. Falls Sie Interesse an diesem Mehrwert haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.