Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Alena Müller-Möll • 23. November 2019

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Wenn Sie ein Wohnobjekt in einer Wohngemeinschaft gekauft haben, besitzen Sie Sondereigentum. Nun gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: entweder Sie ziehen selbst dort ein oder Sie vermieten es. 
Sobald Sie Ihre Immobilie mit einem offiziellen Mietvertrag vermietet haben, sind Sie als Vermieter eine Rechtsbeziehung eingegangen, die an Rechte und Pflichten gebunden ist. Diese zu erfüllen kostet Zeit und ist ohne spezielle Vorkenntnisse nicht immer einfach. Das Auseinanderhalten von Ihren eigenen Belangen als Vermieter und den Belangen als Teil der Eigentumsgemeinschaft ist eine weitere Herausforderung, die gemeistert werden muss. Der WEG-Verwalter wird sich in diesem Fall um alle Belange der Eigentümergemeinschaft kümmern, Sie jedoch bei Angelegenheiten bezüglich des Mietverhältnisses nicht unterstützen.

In dem Gemeinschaftswesen gilt Ihr Eigentum also Sondereigentum und ist somit von Ihnen zu verwalten. Sie haben aber natürlich das Recht die Verwaltung Ihres Sondereigentums an jemanden zu übertragen. Dies muss nicht der WEG-Verwalter sein, sondern kann von einer beliebigen Hausverwaltung Ihrer Wahl übernommen werden.

Was sind die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters?

Die Aufgaben eines Sondereigentumsverwalters sind nicht in Gesetzbüchern festgelegt sondern werden individuell verhandelt und im Verwaltervertrag festgehalten. Hierbei werden die allgemeinen Bestimmungen des BGB, insbesondere § 259 BGB und die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) berücksichtigt. Die Verwalter-Aufgaben sind in die folgenden drei Säulen der Sondereigentumsverwaltung einzusortieren:

Bei der finanziellen Betreuung Ihres Sondereigentums kann der Verwalter u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
  • Vereinnahmung und Überwachung der Mietzahlungen und sonstigen Zahlungen des Mieters
  • Durchsetzung von Zahlungen im Mahnverfahren
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben
  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen
    • Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung und Mietvertragsabschluss, sowie dazugehörend die Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen und Kündigung des Mieters
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern
Bei der baulich, technischen Betreuung des Sondereigentums können folgende Aufgaben vom Verwalter übernommen werden:
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Zustand der Wohnung
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen und Schadensmeldungen des Mieters
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bei der rechtlichen Betreuung übernimmt der Sondereigentumsverwalter folgende Aufgabe:
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten
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